Köln, 24.11.2022 – Das christliche Netzwerk ND begrüßt die am Dienstag vorgestellte neue Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts. Entscheidende Änderung ist die Lockerung der Loyalitätsobliegenheiten, die besagt, dass Menschen nicht mehr aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Lebensweise gekündigt werden können. Der Leiter des ND, Hermann-Josef Tebroke, wertet dies als „Schritt in die richtige Richtung“.
Im Januar hatte die Initiative #OutInChurch die überfällige Überarbeitung des kirchlichen Arbeitsrechts gefordert und eine breite Zustimmung in der Gesellschaft bekommen. Diese Änderung war zuletzt auch im Synodalen Weg vielfach gefordert worden. „Wir sehen in dem Ergebnis einerseits eine erfolgreiche Arbeit von #OutInChurch und den Synodalvertreter:innen. Andererseits manifestiert der Verband der Diözesen Deutschland (VDD) damit einen Wandel in der Haltung gegenüber den eigenen Mitarbeitenden, hin zu einer Anerkennung der Realitäten der Vielfältigkeit menschlicher Existenz“, sagt die Geistliche Leiterin des ND, Christina Kumpmann. Konsequent weitergedacht lege die nun getroffene Entscheidung den Grundstein für weitergehende Überlegungen, nicht zuletzt auch die Zulassung von Frauen zu allen Ämtern und Diensten in der Kirche.
Die Fassung war durch die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) als Empfehlung für die deutschen (Erz)Bistümer beschlossen worden. Die neue Grundordnung muss nun von den Bischöfen in den jeweiligen Bistümern umgesetzt werden.